Ab dem 1. Juli 2014 muss auf den Zugmaschinen in Deutschland eine Warnweste mitgeführt werden. Dies schreibt der Artikel 53a der Strassenverkehrsordnung vor.
Ab dem 1. Juli 2014 muss auf den Zugmaschinen in Deutschland eine Warnweste mitgeführt werden. Dies schreibt der Artikel 53a der Strassenverkehrsordnung vor.
(c) 2010-2025 MBR Schaffhausen